22.07.2013 · Fachbeitrag ·
Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen setzt dem Unterhaltsanspruch des Berechtigten eine Grenze. Wo nicht mehr ist, kann auch nicht mehr verteilt werden. § 1603 Abs. 1 BGB verhindert, dass der Pflichtige seinen angemessenen Lebensbedarf gefährdet. Kommt es zudem darauf an, woher der Pflichtige sein Einkommen bezieht? Immer wieder stellt sich einem Anwalt die Frage, ob Unterhalt auch aus Unterhalt zu bezahlen ist.
22.07.2013 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Der Bedarf eines volljährigen Kindes verringert sich nicht, weil das Kind kostenfrei im Haushalt seiner Großmutter lebt.
19.06.2013 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung ...
03.06.2013 · Nachricht · Ausbildungsunterhalt
Ein Kind, das nach seinem Schulabschluss zunächst keine Ausbildung beginnt, verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt für eine später begonnene angemessene Ausbildung. Auch ein 24-jähriges Kind kann noch eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Von einem jungen Menschen kann nicht von Beginn an eine zielgerichtete, richtige Entscheidung in der Berufswahl erwartet werden. Ihm ist eine Orientierungsphase zur Berufswahl zuzubilligen, deren Dauer sich nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten ...
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24.05.2013 · Nachricht · Elternunterhalt
Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebots des ...
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17.05.2013 · Fachbeitrag ·
Trennungsunterhalt
1.Ein nach Eintritt der gesetzlichen Regelaltersgrenze erzieltes Erwerbseinkommen aus einer Nebentätigkeit ist für die Unterhaltsbemessung nicht außer Betracht zu lassen (im Anschluss an BGH FamRZ 11, 454). 2.
17.05.2013 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhaltsanspruch eines Minderjährigen, der eine Ausbildung aufnimmt, entfällt oder reduziert sich für den gesamten Monat im Sinne von § 1602 Abs. 1 BGB ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die erste Ausbildungsvergütung tatsächlich ausgezahlt wird. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags oder des Beginns der Arbeitsaufnahme kommt es nicht entscheidend an (OLG Hamm 23.1.13, II 3 UF 245/12, OLG Report NRW 13/2013, Anm. 4, Abruf-Nr. 131490 ).