13.08.2015 · Nachricht · Kindesunterhalt
Das OLG Düsseldorf hatzum 1.8.15 neben der Düsseldorfer Tabelle auch seine Leitlinien aktualisiert.
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20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Auskunft
In der Praxis kommt es oft vor, dass ein Unterhaltspflichtiger keine Auskunft über sein Einkommen und sein Vermögen erteilen will. Der Beitrag klärt, unter welchen Umständen er die Auskunft verweigern darf.
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
a) Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht.
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Wird Barkindesunterhalt für ein minderjähriges Kind geschuldet, ist der Unterhaltsschuldner zur Erlangung seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet, neben seiner Haupttätigkeit auch noch eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn sein erzielbares bereinigtes Einkommen für den Mindestunterhalt nicht ausreicht. Ist die Ausübung einer Nebentätigkeit unter der Woche aufgrund der Arbeits- und Fahrzeiten nicht möglich, kommt sogar die Aufnahme einer Nebentätigkeit am Wochenende in Betracht (OLG Köln ...
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
a) Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten ...
15.07.2015 · Nachricht · ELTERNUNTERHALT
Nach Ansicht des BGH kann der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten ...
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14.07.2015 · Nachricht · Ehegattenunterhalt
Der BGH hat Folgendes entschieden: Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, unberücksichtigt bleiben muss, weil es aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammt, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch dem Rang des § 1609 Nr. 2 BGB (BGH 1.10.14, XII ZB 185/13, FamRZ 14, 1987, Abruf-Nr. 172722).
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