Es ist schwierig, Einkommen zu ermitteln, wenn der einem Dritten gegenüber Unterhaltspflichtige Betreuungsunterhalt für ein Kind leistet und ein Dritter den Barunterhalt. Der BGH zeigt, wie es geht.
Der BGH hat klargestellt, in welchen Fällen der familienrechtliche Ausgleichsanspruch unter Ehegatten greift (BGH 8.2.17, XII ZB 116/16, Abruf-Nr. 192416 ).
Der BGH hat sich mit der Unterhaltsberechnung beim paritätischen Wechselmodell beschäftigt. Der Beitrag zeigt die Probleme bei der Aufteilung des Mehrbedarfs und des Kindergelds.
Bei nicht verheirateten Lebensgefährten und bei Ehegatten, die nach Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge für ein Kind weiterhin gemeinsam ausüben, kommt es oft vor, dass sie sich die Betreuung des Kindes ...
Beim Nachscheidungsunterhalt erfolgt bei besonders günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen eine konkrete Bedarfsberechnung. Der Beitrag erläutert, welche Anforderungen an die Substanziierung des ...
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Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sog. Bremer Tabelle ermittelt, die von RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch regelmäßig veröffentlicht wird (dazu Büte, FK 03, 132).