Sie kennen das: In der mündlichen Verhandlung wird beim Kindesunterhalt oft neu gerechnet, weil das Gericht oder der Gegner andere Zahlen zugrunde legt. FK stellt Ihnen dafür eine kostenlose Arbeitshilfe mit den ...
Kosten für eine private Kinderfrau begründen regelmäßig keinen Mehrbedarf des Kindes. Sie sind berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils. Denn das Kind wird typischerweise primär nicht zu ...
Der BGH hat klargestellt, dass der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht einen anderen Streitgegenstand als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch hat und erläutert, wie sich dies auf die ...
Lebt das zum Elternunterhalt verpflichtete Kind in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft und schuldet es Kindesunterhalt, wirkt sich dies anders aus, als beim verheirateten Kind. Dazu ein aktueller Fall des BGH.
Nach der Trennung steht einem bedürftigen Ehepartner grundsätzlich Trennungsunterhalt zu. Dies kann sich aber ändern, wenn sich der Bedürftige dauerhaft einem neuen Partner zuwendet. „Grob unbillig“ nennt das ...
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Der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann dessen Unterhaltsansprüche geltend machen, § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB. Ein Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, bei dem der Schwerpunkt der tatsächlichen Fürsorge und Betreuung liegt, der mithin die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes nach Pflege, Verköstigung, Kleidung und ordnende Gestaltung des Tagesablaufs vorrangig befriedigt oder sicherstellt (OLG Köln 23.5.16, 10 UF 5/16, Abruf-Nr. 189704 ).