Beim Wechselmodell entfällt die Barunterhaltspflicht – anders als beim Residenzmodell – nicht schon wegen der hälftigen Betreuung. Der sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern richtende Bedarf des Kindes umfasst den Regelbedarf sowie die Mehrkosten des Wechselmodells.
Ansprüche auf Kindesunterhalt sollen zeitnah geltend gemacht werden, da sie dazu dienen, die laufende Bedürftigkeit sicherzustellen und weil insbesondere minderjährige Kinder kaum ihren Bedarf durch eigene ...
Der BGH hat entschieden, dass auch beim Ehegattenunterhalt zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen unterschieden und ein jeweils anderer Selbstbehalt festgesetzt werden darf.
Hat ein Unterhaltspflichtiger Kinder aus verschiedenen Verbindungen, sind diese unterhaltsrechtlich gleichrangig. Unklar war bisher, ob sie bei der Berechnung zu berücksichtigen sind, auch wenn der Schuldner keinen Unterhalt für sie leistet. Das hat der BGH nun entschieden.
Bei der Bedarfsbemessung des Ehegattenunterhalts wird ein Erwerbstätigenbonus von 1/7 oder entsprechend den Süddeutschen Leitlinien von 1/10 abgesetzt. Der BGH hat sich nun für den Ansatz von 1/10 ausgesprochen.
Zum 1.1.20 ist die Düsseldorfer Tabelle geändert worden. Viele OLGe haben daher ihre Leitlinien angepasst. Die Übersicht zeigt diese OLGe und wo Sie auf deren Websites die unterhaltsrechtlichen Leitlinien finden.
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Zum 1.1.20 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle (DT). FK stellt Ihnen im Internet ( iww.de/fk ) unter der Abruf-Nr. 46300029 kostenlos die von RiOLG Dr. Frank Bruske erweiterten Fassungen der DT mit den Selbstbehaltsätzen von 2011 bis 2019 zur Verf ügung.