Beim annähernden Wechselmodell kann der nach der Düsseldorfer
Tabelle (DT) ermittelte Unterhaltsbedarf gemindert sein, wenn der Barunterhaltspflichtige dem Kind Leistungen erbringt, die zu einer teilweisen
Bedarfsdeckung führen, also den anderen Elternteil insoweit entlasten.
Der BGH hat entschieden, ob Übersetzungskosten bei der Beschwer
eines zur Auskunftserteilung und Belegvorlage verpflichteten Unterhaltsschuldners zu beachten sind (BGH 11.3.20, XII ZB 578/19, Abruf-Nr. 215830 .
Schwierigkeiten bestehen in der Praxis bei der Unterhaltsberechnung oft, wenn fraglich ist, ob ein Auskunftsanspruch gegen den neuen Ehegatten eines Unterhaltspflichtigen besteht. Dazu ein Fall aus der Praxis:
Die Folgen der Corona-Pandemie sind allgegenwärtig. (Drohende) Insolvenzen, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit führen dazu, dass das Einkommen sinkt und Unterhalt nicht mehr oder nur eingeschränkt gezahlt werden kann.
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Bei Unterhaltsberechnungen ist fraglich, wie der Vorteil des kostenlosen Wohnens in einer gemeinsamen Immobilie bzw. einer Immobilie des Ehegatten zu berücksichtigen ist, d. h., ob dieser Vorteil als Rechnungsposten anzusetzen ist oder als Naturalunterhalt berücksichtigt werden kann.