Die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs gegen den Willen des Umgangsberechtigten unter Festsetzung von Ordnungsmitteln ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt den Antragsgegner in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (OLG Frankfurt a.M. 12.12.13, 5 WF 171/13).
Die gemeinsame elterliche Sorge kann nicht zur Regelung von Kommunikationsproblemen in der Beziehung der geschiedenen Kindeseltern aufgelöst werden. Sie ist vielmehr beizubehalten, wenn das Kindeswohl keine Abänderung ...
Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19. April 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit am 19. Mai 2013 in Kraft.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden,dass Großeltern keinen Anspruch gegen das JobCenter auf Übernahme der Umgangskosten mit ihren Enkeln haben. Aufwendungen, wie z.B. Fahrkosten für Besuche, sind aus der Regelleistung zu finanzieren (LSG Niedersachsen-Bremen, 19. 12.13, L 7 AS 1470/12).
Streiten getrennt lebende Ehegatten über die Zuweisung der Ehewohnung, kann es aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt sein, die Wohnung einem der Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuzuweisen, OLG Hamm 24.9.
Ein 17-Jähriger darf auch gegen den Willen des gemeinsam sorgeberechtigten Vaters die Führerscheinprüfung ablegen, da dies dem Kindeswohl entspricht, so das AG Hannover (21.10.13, 609 F 2941/13).
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Am 13.7.13 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, in Kraft getreten (BGBl. I, 2176). Ziel des Gesetzes ist die Erweiterung der bisher stark eingeschränkten Möglichkeit eines sogenannten biologischen Vaters, der am Umgang mit seinem Kind oder zumindest an einer Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse interessiert ist. Maßstab ist stets das Kindeswohl. Daher ist es wichtig zu wissen, wie sich dieses bestimmt. Der folgende Beitrag gibt Aufschluss.