a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen der – dem Rechtspfleger übertragenen – Aufsicht über die Amtsführung des Vormunds die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen das Jugendamt gesetzlich ausgeschlossen ist, steht dem nicht entgegen. b) Das Jugendamt kann als Verpflichteter einer vollstreckbaren Umgangsvereinbarung eine Vollstreckung ...
Ein deutsches Familiengericht ist berechtigt, eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abzuändern, wenn das Kindeswohl dies gebietet (OLG Hamm 15.9.14, 3 UF 109/13).
Im Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung nicht überprüft. Neue Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn ...
1. Die Familiengerichte müssen die Vermutungsregel des § 1626a Abs. 2 S. 2 BGB behutsam anwenden und eine hierauf beruhende Entscheidung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens auch aus verfassungsrechtlichen Erwägungen mit Bedacht erlassen. Denn nach der Rechtsprechung des BVerfG bedarf es für jede sorgerechtliche Entscheidung des Familiengerichts einer hinreichenden Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung. 2. Werden Aspekte sichtbar, die für eine Kindeswohlprüfung von Relevanz sind, sind ...
In einem Eilverfahren hat das LSG NRW das Jobcenter verpflichtet, eine Reise nach Indonesien zu finanzieren. Dort lebt der zehnjährige Sohn des Antragstellers, der in Deutschland „Hartz IV“ bezieht (LSG NRW 17.3.
Gem. § 1626 Abs. 1 S. 2, 2. HS. BGB umfasst die elterliche Sorge die Personensorge und die Vermögenssorge. Der Beitrag informiert Sie über die Vermögenssorge.
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Wenn dem Jugendamt gemäß § 1712 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Aufgabe zugewiesen ist, im Rahmen der Beistandschaft Unterhaltsansprüche für Minderjährige geltend zu machen, können diese darauf vertrauen, dass das Jugendamt diese Aufgabe fachkundig erledigt (BGH 4.12.13, XII 157/12, Abruf-Nr. 140705 ).