· Nachricht · Sorgerechtsreform
Mehr Rechte für leibliche Väter durch vereinfachten Zugang zur gemeinsamen Sorge
| Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19. April 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit am 19. Mai 2013 in Kraft. |
Die Gesellschaft und die Formen des Zusammenlebens ändern sich. Der Anteil nicht-ehelicher Kinder hat sich in den letzten rund 20 Jahren mehr als verdoppelt. Mit den Neuregelungen zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird den veränderten Gegebenheiten angemessen Rechnung getragen.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22.4.13 gelangen Sie unter
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/122013_001.html
Zum neuen Sorgerecht auch: FK 13, 87,
Quelle: ID 39377950