Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass triftige Kindeswohlgründe i. S. v. § 1696 Abs. 1 BGB vorliegen müssen, um eine Umgangsregelung i. S. e. paritätischen Wechselmodells anzuordnen, wenn das Familiengericht
zuvor nach der Trennung der Eltern den Aufenthalt eines Kindes einem
Elternteil zugeordnet hatte (Residenzmodell; OLG Frankfurt 16.10.18, 1 UF 74/18, Abruf-Nr. 205871 ).
Bei einem Verstoß gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung kann gem. § 89 Abs. 4 S. 2 FamFG ein Ordnungsgeld verhängt werden. Der Umgangsverpflichtete muss für seine Entschuldigung die Umstände, die ...
Wenn getrennt lebende Eltern eines Kindes, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben und sich nicht auf einen Vor- bzw. Nachnamen für das neu geborene Kind einigen können, kann das ...
Erhebliche Grundrechtseingriffe durch den vorläufigen Entzug des Sorgerechts im Eilverfahren stellen hohe Anforderungen an das Verfahren selbst. Das BVerfG zeigt in einem aktuellen Fall auf, welche Hürden dabei zu meistern sind.
Aus der Begründung einer Verfassungsbeschwerde muss sich die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergeben. Dies setzt voraus, dass sich die Verfassungsbeschwerde mit der angegriffenen Entscheidung ...
Ein Verbot der reformatio in peius besteht insoweit nicht, da in Kindschaftssachen die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung ...
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Die Entscheidung über die Veröffentlichung von Fotos des Kindes auf
einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite ist nicht von der Alltagssorge umfasst. Gleiches gilt für das gerichtliche Vorgehen gegen eine unberechtigte Veröffentlichung. Für eine Entscheidung hierüber ist daher das gegenseitige Einvernehmen beider Elternteile erforderlich (OLG Oldenburg 24.5.18, 13 W 10/18, Abruf-Nr. 204200 ).