09.07.2018 · Nachricht ·
Betreuungsrecht
Sofern die Aufenthaltsbestimmung allein der Verwirklichung der Gesundheitssorge dient, ist eine entsprechende Einschränkung des Aufgabenkreises geboten. Das ist der Fall, wenn ein Handlungsbedarf nicht in Bezug zum Wohnort zu erwarten ist, sondern im Zusammenhang mit der Gesundheitsfürsorge einschließlich der Unterbringung bzw. von freiheitsentziehenden Maßnahmen (BGH 9.5.18, XII ZB 625/17, Abruf-Nr. 201955 ).
09.07.2018 · Fachbeitrag ·
Kindschaftssachen
Großeltern begehren zunehmend Einflussmöglichkeiten auf ihre Enkelkinder, ohne dabei auf das Wohlwollen der Eltern angewiesen zu sein. Der Beitrag zeigt, was Großeltern in Kindschaftssachen erreichen können und wo ...
03.07.2018 · Fachbeitrag ·
Haushaltssache
Das KG hatte zu entscheiden, ob ein Ehegatte während der Trennungszeit die Möbel des anderen aus der Wohnung entfernen und auf dessen Kosten einlagern darf.
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Betreuungsrecht
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers ist nach § 276 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon geboten, wenn der Verfahrensgegenstand es als möglich erscheinen lässt, eine Betreuung in allen Angelegenheiten anzuordnen. Sieht das Gericht davon ab, muss es dies begründen. Erfolgt keine Begründung, obwohl ein Regelfall für die Bestellung eines Verfahrenspflegers vorliegt, kann das Rechtsbeschwerdegericht weder prüfen, ob der
Tatrichter sein Ermessen gebraucht hat, noch ob die Entscheidung ...
02.07.2018 · Nachricht · Arzthaftung
Die Arzthaftungskammer hat die Klage eines Vaters gegen die Ärzte auf Freistellung von den Unterhaltspflichten für seinen im Wege der künstlichen Befruchtung gezeugten Sohn abgewiesen (LG München I 2.5.
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25.06.2018 · Nachricht · Öffentliches Recht
Ein Kleinkind verliert eine kraft Abstammung durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit, wenn der deutsche „Scheinvater“, der die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, diese erfolgreich
anficht, sofern ...
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11.06.2018 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wenn bei einer Frau absprachewidrig bei einer zweiten Insemination nicht das Sperma des ersten Spenders, sondern eines anderen Mannes verwendet wird und die Frau deswegen Mutter zweier Halbgeschwister wird, kann sie einen Schmerzensgeldanspruch haben. Das OLG Hamm hat der Frau, die aufgrund dieser fehlerhaften Insemination innerhalb von 2 Jahren eine Langzeittherapie mit 100 Therapiesitzungen absolviert hat, 7.500 EUR Schmerzensgeld zugesprochen (OLG Hamm 19.2.18, I-3 U 66/16, Abruf-Nr. 201555 ).