Der Beteiligte A ist als drittes Kind der weiteren Beteiligten in Freiburg geboren. Der Vater ist deutscher Staatsangehöriger, die Mutter war bis zu ihrer Einbürgerung kolumbianische Staatsangehörige. Die Eltern sind seit September 2003 verheiratet. Die Ehe wurde in Frankreich geschlossen, eine Erklärung zur Bestimmung eines Ehenamens wurde nicht abgegeben. Hinsichtlich zweier vor A geborenen Geschwister des A wählten die Eltern für die Namensführung jeweils kolumbianisches Recht, mit der Folge, dass die ...
Am 1.1.12 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle ...
Die Beteiligte zu 1) (B) ist Berufsbetreuerin und hat in der ehemaligen DDR einen Studienabschluss in der Fachrichtung "Soziale Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie der elektrotechnischen und elektronischen Industrie" ...
Berufstätige Eltern konnten auch schon vor 2009 zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4000 EUR je Kind, für die Unterbringung ihrer Kinder in einem zweisprachig geführten Kindergarten nach § 4f bzw. § 9 Abs. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der vor 2009 geltenden Fassung (EStG a.F.) wie Betriebsausgaben oder wie Werbungskosten einkommensteuermindernd geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (19.4.12, III R 29/11).
Der in einem Betreuungsverfahren mit der Bestellung eines Gutachtens beauftragte Sachverständige soll Arzt für Psychiatrie oder Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie sein. Sind diese Voraussetzungen nicht ...
Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger und lebt in Deutschland. Seine Tochter lebt in Polen bei der Mutter, die von dem Kläger geschieden ist. Die Tochter studiert in Polen. Der Kläger begehrte Kindergeld.
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Der V. Zivilsenat hat über die Revision von zwei beklagten Wohnungseigentümern entschieden, deren Mieterin in der Wohnung eine Tagespflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder betreibt. Auf die Klage einer Wohnungseigentümerin waren sie vom Landgericht verurteilt worden, die Nutzung der Wohnung als Kindertagespflegestelle zu unterlassen. Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg (BGH, 13.7.12, V ZR 204/11).