· Nachricht · Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Revue: Kinderschutz in Deutschland
| Am 1.1.12 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert den Kinderschutz in Deutschland. Es bringt Prävention und Intervention im Kinderschutz gleichermaßen voran und stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren - etwa Eltern, Kinderärzte, Hebammen, das Jugendamt oder das Familiengericht. |
Mit den folgenden Regelungsbereichen wird ein umfassender und aktiver Kinderschutz gewährleistet:
- Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke schon für werdende Eltern
- Nachhaltige Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen und der Netzwerke "Frühe Hilfen"
- Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
- Verhinderung des "Jugendamts-Hopping"
- Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
- Regelung zum Hausbesuch
- Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe
Nähere Informationen unter:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=119832.html
Quelle: ID 36319270