Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Am Donnerstag (22.5.14) verabschiedete der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/1285). Dannach erhalten eingetragene Lebenspartner das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das bedeutet, dass ...
Der Amtshaftungssenat des OLG Frankfurt am Main hat eine Klage von Adoptiveltern abgewiesen, die Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt (JA) über gesundheitliche Risiken bei zwei ...
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es nach dem Ende einer Liebesbeziehung keinen umfassenden Anspruch gegen den ehemaligen Partner gibt, dass dieser Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen löschen muss. Etwas anderes gelte aber für intime und erotische Aufnahmen (20. 5.14, 3 U 1288/13).
Seit kurzem „live“-geschaltet: die neue Facebook-Gruppe „Vollstrecken in der Praxis“. Werden Sie Mitglied und profitieren Sie vom regen fachlichen Austausch. Stellen Sie Fragen, beantworten Sie die Fragen Ihrer ...
Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an einem Grundstück zu, und hat er die gemeinsame Ehewohnung verlassen, kann er für die Überlassung ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Bei einem erfolgreichen Antrag des Kindes auf Feststellung der Vaterschaft entspricht es nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft hatte, weil die Kindesmutter Mehrverkehr während der gesetzlichen Empfängniszeit eingeräumt hatte (BGH 19.2.14, XII ZB 15/13, MDR 14, 490, Abruf-Nr. 141025 ).