Die Zahlung an eine Person, für die ein Betreuer bestellt und ein Einwilligungsvorbehalt für den Bereich der Vermögenssorge angeordnet ist, hat keine Erfüllungswirkung. Die Erfüllungswirkung einer Leistung an den Betreuten hängt dabei nicht davon ab, ob der Schuldner Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von der Betreuung und dem Einwilligungsvorbehalt hat. Maßgeblich ist allein die objektive Sachlage (BGH 21.4.15, XI ZR 234/14, FamRZ 15, 1386, Abruf-Nr. 177893 ).
a) Die sich aus § 37 Abs. 1 SGB VIII ergebende Verpflichtung des Jugendamts, die leiblichen Eltern über die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie zu unterrichten, hat nicht den Zweck, den Kindesvater vor der ...
Der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme bedarf dann nicht der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB, wenn der Betroffene einen entsprechenden eigenen Willen bereits in einer wirksamen ...
Der Amtshaftungssenat des OLG Dresden hat die Klagen von drei Müttern abgewiesen, die von der Stadt Schadenersatz für Verdienstausfall begehren, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten (OLG Dresden 26.8.15, 1 U 319/15; 1 U 320/15; 1 U 321/15).
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen steht wie alle Leistungen der Sozialhilfe unter dem Vorbehalt, dass dem Hilfebedürftigen und u.a. seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten es nicht zuzumuten ist, die ...
Das Jobcenter muss der Mutter eines Neugeborenen Babybettwäsche zum Wechseln zahlen. Hierauf besteht hygienebedingt ein Anspruch. Es ist unzumutbar, verschmutzte Stellen lediglich mit einem Handtuch abzudecken (SG ...
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Der Kläger ist ein in Deutschland niedergelassener Facharzt für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Der Beklagte ist Facharzt für Gynäkologie und Frauenheilkunde und am Institut für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie in der Tschechischen Republik tätig. Auf einer Informationsveranstaltung in Hamburg 2008 stellte er die Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin, u.a. der Eizellspende, vor und führte aus, man erziele an dem tschechischen Institut eine doppelt so hohe ...