Das BVerfG hat entschieden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) von Eltern i. d. R. nicht verletzt ist, wenn das Gericht in Kindschaftssachen das Kind in Abwesenheit der Eltern anhört und dies nicht per Video überträgt (BVerfG 5.6.19, 1 BVR 679/19, Abruf-Nr. 211546 ).
Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist die für nicht notwendige Anschaffungen ausgegebene Unterhaltsnachzahlung als fiktives Vermögen anzusetzen (BGH 20.6.18, XII ZB 636/17, Abruf-Nr. 202560 ).
Hat eine mittellose Partei die Berufungsbegründungsgfrist versäumt, ist die letzte Hoffnung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Der BGH hat festgelegt, unter welchen Voraussetzungen diese gewährt wird.
Eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Verbundbeschluss ist stets unzulässig, wenn sie durch eine Familienstreitsache veranlasst ist. Dies hat das OLG Hamm aktuell entschieden.
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Im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzlichen Vertretern ihres minderjährigen Kindes abzuschließenden Vertrags bedarf es zur Vertretung des Kindes und für die Bekanntgabe der die Genehmigung aussprechenden Entscheidung keines Ergänzungspflegers. Ausnahme: Wenn und soweit die Eltern nach § 1795 BGB kraft Gesetzes von der Vertretung ausgeschlossen sind oder ihnen die Vertretung
wegen einer Interessenkollision nach § 1796 BGB gerichtlich entzogen worden ist (BGH ...