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  • 30.03.2020 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Anwalt muss Vorkehrungen für Erkrankung treffen

    Der BGH hat einer Einzelanwältin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt, weil sie keine Vorkehrungen für den Fall getroffen hatte, um Fristen wahren zu können, wenn sie unvorhergesehen ausfällt.