30.03.2020 · Fachbeitrag · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Anwalt muss Vorkehrungen für Erkrankung treffen
Der BGH hat einer Einzelanwältin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagt, weil sie keine Vorkehrungen für den Fall getroffen hatte, um Fristen wahren zu können, wenn sie unvorhergesehen ausfällt.
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