Der BGH hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, wenn vorgetragen wird, ein fristgebundener Schriftsatz sei auf dem Postweg verloren gegangen (13.1.21, XII ZB 329/20, Abruf-Nr. 220853 ).
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG tritt der aus Scheidungs- und Folgesache bestehende Verbund kraft Gesetzes ein, ohne dass die Ehegatten hierüber disponieren können. Der Antrag, eine ...
Der BGH hat klargestellt, wie Anwalt und Gericht vorgehen müssen, wenn der Anwalt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hat, weil ein Schriftstück auf dem Postweg abhandengekommen ist.
Der BGH hat über die Berücksichtigung von Reisekosten bei der Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftspflicht über das Vermögen in einer Familienstreitsache entschieden.
Gerade in der aktuellen Pandemielage sagen die Gerichte viele Termine ab oder verlegen diese. In Scheidungssachen sind viele Gerichte ins schriftliche Verfahren übergegangen. Sie lassen die sonst im Scheidungstermin ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Entweder erstinstanzlich oder in der Beschwerdeinstanz ist eine persönliche Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren grundsätzlich zwingend. Ist eine betroffene Person offensichtlich nicht in der Lage, ihren Willen kundzutun, ist eine Anhörung nur entbehrlich, wenn sich das
Betreuungsgericht erstinstanzlich respektive das Beschwerdegericht
hierüber einen persönlichen Eindruck verschafft hat. Dies wird weder durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers noch mit Blick auf die Gefahren der ...