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  • 20.09.2021 · Nachricht · Scheidungsverbund

    Scheidungsverbund ist nicht disponibel

    | Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG tritt der aus Scheidungs- und Folgesache bestehende Verbund kraft Gesetzes ein, ohne dass die Ehegatten hierüber disponieren können. Der Antrag, eine Folgesache entgegen § 137 Abs. 1, § 142 Abs. 1 S. 1 FamFG in einem isolierten Verfahren zu führen, ist daher für die Entstehung des Verbunds unbeachtlich (BGH 21.7.21, XII ZB 21/21, Abruf-Nr. 224162 ). |