18.07.2011 · Fachbeitrag ·
Haushaltsgegenstände
Der BGH hat kürzlich eine wichtige Entscheidung zur Abgrenzung zwischen Verteilungsverfahren über Haushaltsgegenstände und Zugewinnausgleich getroffen (BGH FK 11, 135, Abruf-Nr. 111979 = FamRZ 11, 1059). Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf die richtige anwaltliche Vorgehensweise: