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  • · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich

    Rechtsprechung zum Zugewinnausgleich 2011

    | Die Übersicht schließt an die für das Jahr 2010 ( FK 11, 47 ) an. |

    1. Anfangsvermögen

    Zum Anfangsvermögen (AV) sind folgende Entscheidungen ergangen:

     

    • Zuwendungen eines Ehegatten an den anderen sind nicht als privilegierte Schenkungen i.S. des § 1374 Abs. 2 BGB anzusehen (BGH FamRZ 87, 791), da § 1374 Abs. 2 BGB nur Schenkungen Dritter erfasst. Soweit es sich bei der Zuwendung des Ehegatten um eine unbenannte Zuwendung handelt, wird diese nicht von § 1374 Abs. 2 BGB erfasst. Die Vorschrift ist abschließend, eine Analogie ist nicht möglich (st. Rspr. des BGH seit FamRZ 77, 124: Lottogewinn bis FamRZ 07, 1307: Restitutionsanspruch). Diese Grundsätze wendet der BGH nun auch auf Zuwendungen unter Ehegatten an, wenn sie mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erfolgt sind (FamRZ 10, 2057).