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  • 26.05.2025 · Nachricht · Grundbuchamt

    Tod eines GbR-Gesellschafters: Vorlage des Gesellschaftsvertrags für Berichtigung des Grundbuchs erforderlich

    | Im Grundbuch sind G und H als Eigentümer einer GbR eingetragen. Nach dem Tod des G, der von seiner Ehefrau S beerbt worden ist, meldeten H und S die GbR zum Gesellschaftsregister an und beantragten beim Grundbuchamt, die Eigentümerbezeichnung unter gleichzeitiger Eintragung der Erbfolge zu berichtigten. Das Grundbuchamt forderte die Vorlage des Gesellschaftsvertrages. Es sei zunächst zu prüfen, ob dieser tatsächlich eine Nachfolgeklausel enthalte. Diese Auffassung teilt auch das OLG München in seinem Beschluss vom 5.5.25 (34 Wx 93/25 e, Abruf-Nr. 248235 ). |