Nach § 12 Abs. 1 ErbStG i. V. m. § 6 Abs. 1 BewG werden Lasten, deren Entstehung vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängt, bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zunächst nicht berücksichtigt. Zivilrechtlicher Hintergrund ist, dass gemäß § 158 Abs. 1 BGB die Wirkung eines solchen Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung wirksam wird. Bis dahin liegt die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Ungewissen bzw. schwebt. Bewertungsrechtlich folgt daraus, dass die ...
Bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH darauf zu achten, dass Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens, insbesondere Betriebsgrundstücke, zum ...
Viele Mandanten unterliegen dem Trugschluss, dass Ehegatten immer die Hälfte des gemeinsamen Vermögens gehört. Diese Fehleinschätzung ist bei vermögenden Mandanten oft folgenschwer. Zwar gibt die ...
Die Behandlung des Nießbrauchs im ErbStG ist sehr kompliziert. Zu unterscheiden ist zwischen zugewandten und vorbehaltenen Nießbrauchsrechten. Letztere sind seit 1.1.09 voll abzugsfähig. Zuletzt sind einige äußerst praxisrelevante BFH-Urteile zum Nießbrauch erschienen. Sie beschäftigen sich mit der Qualifikation des Zuwendungsgegenstandes bei zugewandten Nießbrauchsrechten, mit der Höhe des Jahreswerts des Nießbrauchs und bei, je nach Einzelfall gleichzeitig oder nacheinander vereinbarten ...
Der Erblasser kann nach § 1937 BGB vorwiegend durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen. Hierbei kann eine Testamentsvollstreckung gerade zur Absicherung des ...
Eheleute verfassen häufig ein gemeinschaftliches Testament in Gestalt des sog. „Berliner Testaments“. Dabei setzen sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen zugleich, wer nach dem Tod des ...
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Die Steuerbefreiung für das „Familienheim“ ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung, wenn der Wert des Grundstücks die persönlichen Freibeträge i. S. d. § 16 ErbStG übersteigt oder diese bereits ausgeschöpft sind. Erfolgt die Übertragung des Familienheims nicht zu Lebzeiten, ist dies steuerfrei nur unter einer zehnjährigen Nachbehaltens- und Verwendungsfrist möglich, sofern keine im Gesetz vorgesehene Ausnahme vorliegt. Bei einem Verstoß gegen diese Frist kommt es zur Nachversteuerung des ...