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  • 01.12.2022 · Fachbeitrag · Arbeitshilfe

    Berliner Testament: Wiederverheiratung bedacht und den „richtigen“ Schlusserben eingesetzt?

    | Eheleute verfassen häufig ein gemeinschaftliches Testament in Gestalt des sog. „Berliner Testaments“. Dabei setzen sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen zugleich, wer nach dem Tod des Letztversterbenden Schlusserbe werden soll. Dabei wird aber häufig nicht bestimmt, ob der überlebende Ehepartner die Regelung für den Schlusserbfall wieder ändern darf. Häufig wird im Ehegattentestament auch verfügt, dass der länger lebende Ehegatte „Vorerbe“ und die Kinder „Nacherben“ sind, obwohl eigentlich ein Schlusserbe bestimmt werden sollte. Und ein wahrer „Klassiker“ – an eine etwaige Wiederheirat des verwitweten Ehepartners wird nicht gedacht. Diesen Fehlern soll die hier vorgestellte Musterformulierung entgegenwirken. |