01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Berliner Testament
Das „Berliner Testament“ (§ 2269 BGB) ist eine der häufigsten Formen gemeinschaftlicher letztwilliger Verfügungen von Ehegatten (zu den erbschaftsteuerlichen Nachteilen bei größerem Vermögen Schuhmann, Erbrecht effektiv [EE] 04, 40). Die gegenseitige Einsetzung zu Alleinerben unter Berufung der gemeinsamen Kinder zu Schlusserben des Überlebenden entspricht oft dem Wunsch, den überlebenden Ehegatten abzusichern und das beiderseitige Vermögen nach dessen Tod auf die gemeinsamen Kinder zu übertragen.
01.01.2005 · Fachbeitrag ·
Immobilienerwerb
Derzeit herrscht noch steuerliche Gleichbehandlung bei Erbfall und Vermächtnis. Erworbene Gegenstände gehen in beiden Fällen mit demselben Wert in die Berechnung ein. Das ist bei Immobilien und Betriebsvermögen besonders lukrativ, hier kommen regelmäßig ermäßigte Beträge und nicht die Verkehrswerte zum Ansatz. Dies wird sich aus Sicht des BFH künftig ändern.