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  • 01.02.2005 | Beratungspraxis

    Erbschaftsteuererklärung und Steuerfestsetzung: Wichtige Beratungspunkte

    von RA Ulrike Fuldner, FA Steuerrecht, Hösbach

    Der im Erbrecht tätige Anwalt muss zumindest die Grundzüge des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts kennen, um seinen Mandanten optimal zu beraten (dazu Fuldner EE 04, 209). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die steuerlichen Pflichten des Erwerbers und Fristen, die er beachten muss.  

     

    Steuerfestsetzung und Steuerschuldner

    Die Steuerfestsetzung erfolgt gegen den Steuerschuldner. Die Steuerschuldnerschaft bestimmt sich nach der Art des steuerpflichtigen Vorgangs. Steuerschuldner ist bei Erwerb von Todes wegen der Erwerber nach § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Bei einer Schenkung ist neben dem Erwerber auch der Schenker Steuerschuldner.  

     

    Anzeigepflicht und Erbschaftsteuererklärung

    Der Erwerber muss jeden der erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbe nach § 1 ErbStG gemäß § 30 Abs. 1 ErbStG innerhalb von drei Monaten beim Erbschaftsteuerfinanzamt anzeigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber vom Erbanfall bzw. der Schenkung Kenntnis erlangt hat. Bei der Schenkung unter Lebenden ist auch der Schenker anzeigepflichtig.