28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Verjährung
Im Rahmen des § 211 S. 1 BGB ist im Fall mehrerer Erben nicht auf die Annahme der Erbschaft durch den letzten Erben, sondern auf die Annahme der Erbschaft durch den Miterben abzustellen, der im Einzelfall in Anspruch genommen wird (OLG Frankfurt a.M. 3.9.13, 15 U 92/12, ZEV 13, 674, Abruf-Nr. 133588 ).
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Erbengemeinschaft
Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft verwalten den Nachlass gemeinschaftlich. Sie müssen Beschlüsse fassen und umsetzen. Dazu im Einzelnen:
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Kostenrecht
1. Ist in einem Kostenfestsetzungsverfahren ein Miterbe Gegner der verstorbenen Partei gewesen, sind nur die übrigen Miterben befugt, auf Antragstellerseite das Kostenfestsetzungsverfahren fortzuführen.
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Vergütungsrecht
Schaltet der Nachlasspfleger zulässigerweise einen Erbenermittler ein, kann dies die Schwierigkeit der abrechnungsfähigen Pflegschaftsgeschäfte, für die es allein darauf ankommt, welchen Stundensatz die Geschäfte im verbliebenen Wirkungskreis der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses rechtfertigen, insgesamt auf das Maß des Durchschnittlichen reduzieren (OLG Düsseldorf 5.3.14, I-3 Wx 245/13, BeckRS 2014, 06110, Abruf-Nr. 141278 ).
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Zuständigkeit des Nachlassgerichts
Ist die Erblasserin an einem unbekannten Ort verstorben, ist es vertretbar, ihren letzten bekannten Wohnsitz als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen. Befand sich dieser ...
28.05.2014 · Fachbeitrag ·
Vor- und Nacherbschaft
Die letztwillige Verfügung: „Hiermit setze ich meine Tochter als meine Erbin ein, mit der Bedingung, dass sie meinem Sohn aus erster Ehe 3.000 DM ausbezahlt. Sie darf das Erbe nicht verkaufen und muss es bei ihrem ...
23.05.2014 · Nachricht · Pflichtteil
Ist der Verjährungsbeginn kenntnisabhängig, kommt es für Beginn und Lauf der Verjährung im Fall des Gläubigerwechsels – gleich aus welchem Rechtsgrund – zunächst auf den Kenntnisstand des ursprünglichen Gläubigers an. Hatte dieser die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis, geht der Anspruch so, d.h. mit in Gang gesetzter Verjährung auf den Rechtsnachfolger über, selbst wenn dieser die Kenntnis nicht mit oder erst nach dem Übergang des Anspruchs auf ihn erhält (BGH 30.4.14, IV ZR 30/13).
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