Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf – unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau – als sein Einzeltestament gelten lassen wollte (OLG Hamm 21.2.14, 15 W 46/14).
Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand und -kosten auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider ...
Das von einer Großmutter für ihren Enkel bei dessen Geburt angelegte Sparkonto führt nicht zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II, wenn die Großmutter das Sparbuch nie aus der Hand gegeben hat und ...
Ab 1.1. 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR. Dieser kann weder arbeitsvertraglich noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Im Online-Seminar am 10.12.14 in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr erläutert Ihnen Raschid Bouabba an Ihrem PC oder Tablet, wie sich der neue Mindestlohn im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht auf unterschiedliche Arbeitsverhältnisse auswirkt und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben sicher und zeitsparend in Ihrem ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Familien- und dem Erbrecht sind die Güterstände, die sich auf die Erbquoten auswirken. Bei Fällen mit Auslandsbezug ist nach § 15 EGBGB das Güterrechtsstatut zu ermitteln.
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Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Die Erbeinsetzung kann aufschiebend oder auflösend bedingt erfolgen, §§ 158, 2074, 2075 BGB. Sonderfälle betreffen auslegungsbedürftige Testamente mit schwierigen Unterscheidungen zwischen einer Bedingung und einer Motivangabe, die häufig nur den persönlichen Anlass für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung beschreibt. Dazu ein Fall aus der Praxis.