Vom 12. bis 14.3.15 findet in Berlin der 10. Deutsche Erbrechtstag statt. Das IWW Institut wird dort gemeinsam mit seinem Kooperationspartner, der DGE, Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., vertreten sein. Besuchen Sie uns doch an unserem Stand. Wir freuen uns auf eine Gespräch mit Ihnen!
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Darüber, ob der Heimbetreiber mit den Kosten der (Freiwilligen) Feuerwehr für die Suche nach einer aus einem Alten- und Pflegeheim verschwundenen, orientierungslosen Person belastet werden kann, hatte jüngst das VG ...
Ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen, erlangt mit dem Tod des Erstversterbenden i.d.R. Bindungswirkung, i.S. des § 2270 Abs. 1 BGB. Denn ein Ehegatte wird die Enterbung der gemeinsamen Kinder regelmäßig nur in Kauf nehmen, weil der andere Ehegatte sie als Schlusserben einsetzt und so sichergestellt ist, dass die Kinder im zweiten Erbgang erben. Durch das Versterben eines als Schlusserben eingesetzten Kindes nach dem Tod ...
1. Die Wirkungen der Erbausschlagung „aus allen Berufungsgründen“ im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch sind im Einzelfall festzustellen. Das in § 2306 Abs. 1 BGB eingeräumte Wahlrecht besteht nur dann, wenn ...
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Die Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags infolge des Eintritts des Versicherungsfalls durch den Tod der versicherten Person wird von § 39 VVG nicht erfasst, sodass der Versicherer in diesem Fall zur Verrechnung der Versicherungsleistung mit der ausstehenden Prämie in voller Höhe (der gesamten und nicht nur der anteiligen Jahresprämie) berechtigt ist (BGH 23.7.14, IV ZR 204/13, NJW-RR 15, 27, Abruf-Nr. 151710 ).