27.08.2015 · Nachricht · Vorsorgevollmacht
Der Vergütungsanspruch des Betreuers endet erst mit der gerichtlichen Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB, es sei denn, das Ende der Betreuung steht bereits durch den Tod des Betreuten oder aufgrund eines entsprechenden Fristablaufs fest (BGH FamRZ 14, 1778). Hat der Kontrollbetreuer nach Widerruf der Vorsorgevollmacht dem Gericht mitgeteilt, dass die Betreuung aus seiner Sicht beendet sei, und ihm zugleich seinen Betreuerausweis sowie einen sich bis zu diesem Zeitpunkt erstreckenden Vergütungsantrag ...
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26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Zustellung
Ein gemeinschaftliches Testament kann widerrufen werden, wenn der Widerruf an den anderen Ehegatten zugestellt wird, § 2271 Abs. 1 S. 1, § 2296 BGB. Bei einer Zustellung an den Betreuer des anderen Ehegatten ist ...
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Insolvenzverfahren
Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um keine Masseforderung i.S. des § 55 Abs. 1 InsO. Vielmehr ist sie eine Insolvenzforderung i.S. des § 38 InsO. Als solche ist sie zur Insolvenztabelle anzumelden.
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Anspruchsgrundlagen im Erbrecht
Tritt der Erbfall ein, kann eine Person Aufwendungen im Interesse Dritter tätigen und verlangen, diese ausgeglichen zu bekommen. Diese Situationen können im Verhältnis zwischen vorläufigem und endgültigem Erbe sowie im Innenverhältnis von Miterben auftreten. Im allgemeinen Schuldrecht greifen zumeist die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA, § 677 ff. BGB) ein. Aber auch für das Erbrecht gelten besondere Regelungen, die die Regeln des allgemeinen Schuldrechts modifizieren.
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Anspruchsgrundlagen im Erbrecht
Der Erbe wird mit dem Erbfall ohne Weiteres dinglich Berechtigter des Vermögens (§ 1922 BGB, sog. Vonselbsterwerb). Das heißt aber nicht, dass er die so erlangte Berechtigung automatisch verwirklichen kann: Der ...
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die unentgeltliche Überlassung eines Miteigentumsanteils an einem Wohnungseigentum des Kindes an den überlebenden Elternteil stellt keine Selbstnutzung i.S. der Steuerbefreiungsvorschrift des § 13 Abs. 1 Nr.
26.08.2015 · Fachbeitrag ·
Nacherbfall
1. Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2 BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses voraus, § 573d Abs. 1, § 573 Abs. 1 S. 1 BGB. 2. Dem vorgenannten Kündigungsrecht des Nacherben steht ein im Wohnraummietvertrag ...