14.09.2015 · Fachbeitrag ·
Auskunft
Der Pflichtteilsberechtigte ist nach dem Erbfall darauf angewiesen, dass er Informationen zum Nachlass erhält, um seine Ansprüche gegen den Erben einschätzen und verfolgen zu können. Er hat es dabei oft in den eigenen Händen, die erwünschten Angaben zu bekommen, auch ohne dass der Erbe mitwirkt. Wie der folgende Sachverhalt zeigt, muss er sich nicht allein darauf verlassen, dass der Erbe seine Auskunftspflichten gem. § 2314 BGB zuverlässig erfüllt. Der Pflichtteilsberechtigte kann sich z.B. wegen ...
14.09.2015 · Fachbeitrag ·
Testierfähigkeit
1. Zur Annahme von Testierunfähigkeit bei vaskulärer Demenz mittelschwerer Ausprägung in Verbindung mit markanten Orientierungsstörungen. 2. Auch bei nachgewiesener Testierunfähigkeit hat der Erblasser kein eigenes ...
07.09.2015 · Fachbeitrag ·
Auskunft
Die Erbengemeinschaft hat gegen einen Miterben, der nicht Erbschaftsbesitzer ist, keinen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über alle beim Erbfall ...
07.09.2015 · Nachricht · Facebook
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/?fref=ts ). Unsere Gruppe, die bereits aus fast 200 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
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01.09.2015 · Nachricht · Fortbildung
Die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde (DGE) bietet am 30./31.10.15 in Marseille eine internationale Fortbildungsveranstaltung zum Erb- und Steuerrecht an. Themenschwerpunkte sind das Internationale Erbrecht, die ...
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01.09.2015 · Fachbeitrag ·
Schmerzensgeld
Das OLG Oldenburg hat einen Jugendlichen nach einer tödlichen Messerattacke dazu verurteilt, an die Erben des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen (OLG Oldenburg 9.6.15, 2 U 105/14, Abruf-Nr.
01.09.2015 · Fachbeitrag ·
Einkommen- und Erbschaftsteuer
Die kumulative Belastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen verstößt nicht gegen die Verfassung. Art. 3 Abs. 1 GG wird nicht beeinträchtigt, wenn die Einkommensteuer, die im Jahr nach dem Erbfall auf die bis zum Todeszeitpunkt entstandenen Zinsansprüche anfällt, bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht berücksichtigt wird. Ebenso wird die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG nicht verletzt (BVerfG 7.4.15, 1 BvR 1432/10, WM 15,1121 = ZEV 15, 426 = FamRZ 15, 1097, ...