Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Insolvenzverfahren

    Erbschaftsteuer ist keine Masseforderung

    von RA Holger Siebert, FA Erbrecht und Steuerrecht, Alsfeld

     

    Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich um keine Masseforderung i.S. des § 55 Abs. 1 InsO. Vielmehr ist sie eine Insolvenzforderung i.S. des § 38 InsO. Als solche ist sie zur Insolvenztabelle anzumelden. Ein gegenüber dem Insolvenzverwalter erlassener Steuerbescheid ist unwirksam (FG Düsseldorf 18.3.15, 4 K 3087/14 Erb, EFG 15, 1020, Abruf-Nr. 144786).

     

    Sachverhalt

    Über das Vermögen des A wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. A hat die Erblasserin E später alleine beerbt. Das Finanzamt (FA) setzte Erbschaftsteuer fest. Es meldete den Betrag zur Insolvenztabelle an. Der Insolvenzverwalter des A legte hiergegen Einspruch ein. Das FA änderte den Bescheid und setzte Erbschaftsteuer fest. Es minderte die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung. Das FG gab der hiergegen gerichteten Klage statt.