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  • 04.01.2016 · Fachbeitrag · Testament

    Unklare Datierung führt dazu, dass das Testament ungültig ist

    | Ist unklar, wann der Erblasser ein Testament datiert hat, weil sich die Jahresangabe nicht sicher feststellen lässt, ist § 2247 Abs. 5 BGB entsprechend anwendbar. Folge: Das Testament ist ungültig, wenn möglich bleibt, dass es zeitlich vor einem weiteren Testament mit vollständigen Datumsangaben errichtet worden ist (OLG Schleswig 16.7.15, 3 Wx 53/15, MDR 15, 1243, Abruf-Nr. 145973 ). |