Hat ein Betreuer, der nicht weiß, dass der Betreute verstorben ist, nach dessen Tod die weiter gezahlte Rente verwendet, um offene Rechnungen zu begleichen, haftet er gegenüber dem Rentenversicherungsträger nicht auf Rückzahlung der Rente (BSG 14.12.16, B 13 R 9/16 R).
Im Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers kann kein Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung (§ 780 ZPO) erfolgen. Denn dieser erfolgt aufgrund einer Einrede des Erben, die der Sache nach auf dem ...
Verstirbt der Erblasser, entstehen oft Pflichtteilsansprüche, die erbschaftsteuerpflichtig sein können. Der Beitrag zeigt, wie der Pflichtteilsanspruch besteuert wird und welche Gestaltungsmöglichkeiten der Anwalt ...
In einem Aufgebotsverfahren nach § 1970 BGB, um Nachlassgläubiger auszuschließen, kann gem. § 438 FamFG eine Anmeldung nur vor Erlass des Ausschließungsbeschlusses erfolgen. Gem. § 38 Abs. 3 S. 3 FamFG wird ein Beschluss, der nicht verkündet wird, erlassen, sobald er in fertig abgefasster und unterschriebener Form an die Geschäftsstelle übergeben worden ist, um ihn bekannt zu geben. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung des Anmeldezeitpunkts ist nicht möglich (BGH 5.10.16, IV ...
Gem. § 345 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 FamFG sind diejenigen am Erbscheinsverfahren zu beteiligen, die nach dem Inhalt einer Verfügung von Todes wegen als Erben in Betracht kommen. Auf Antrag sind sie am ...
Ein Nasciturus ist gem. § 1923 Abs. 2 BGB erbberechtigt. Streitig ist aber, ob ein Nasciturus bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle gezeugt ist, oder erst mit der Einnistung der Eizelle in der ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
Was tun bei Aussagen wie „Ich will nicht zum Vater“? Wie lässt sich der wahre Kindeswille erforschen? Das Gratis-IWW-Webinar am 08.09.2025 stellt Ihnen aktuelle Erkenntnisse vor und gibt praktische Tipps für Entscheidungsprozesse in Kindschaftssachen.
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Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.