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  • 15.03.2017 · Nachricht · VKH

    Kindergeld ist Einkommen des Beziehers

    | Kindergeld ist i. S. d. PKH-Rechts auch nach der zum 1.1.08 erfolgten Änderung des § 1612b BGB grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist (BGH 14.12.16, XII ZB 207/15, Abruf-Nr.  191903 ). |