Bei der erbrechtlichen Beratung sind stets auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Der Beitrag zeigt anhand eines praktischen Falls, welche erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkte bei einem Erwerb aufgrund Testaments zu beachten sind.
Das FG Münster hat aktuell geklärt: Es gibt keine Vergünstigungen, wie Freibeträge, für ein Nießbrauchrecht an land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.
Geht der Anteil eines aufgrund Todes ausgeschiedenen Gesellschafters an einer Gesellschaft auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft über und übersteigt der Anteilswert die hierfür an Dritte zu leistenden
Abfindungsansprüche, liegt in Höhe der Differenz eine Schenkung vor, § 3 Abs. 2 S. 2 ErbStG. Der Fall, dass der Wert des auf die Mitgesellschafter übergegangenen Gesellschaftsanteils den auf ihn entfallenden Abfindungsanspruch unterschreitet, regelt das Gesetz nicht. Das FG Münster hat sich ...
Das FG Münster hat Folgendes entschieden: Der vom Vorerben Beschenkte kann eine Zahlung von der schenkungsteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehen, die dazu dient, einen Herausgabeanspruch wegen beeinträchtigender ...
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Behaltensregelungen müssen eingehalten werden, damit Verschonungsmaßnahmen dauerhaft erhalten bleiben. Es gilt der koordinierte Ländererlass vom 22.6.17 (Koord. Ländererlass der obersten Finanzbehörden der Länder v. 22.6.17 zur Anwendung der geänderten Vorschriften des ErbStG, BStBl I 17, 902; im Folgenden Koord. Ländererlass v. 22.6.17). Dabei haben der Erbfall und Schenkungen keine steuerschädlichen Konsequenzen.