Das Fachinstitut für Notare bietet Anwälten und Notaren am 13.3.13 in Heusenstamm bei Frankfurt eine Weiterbildungsmöglichkeit: Die Änderungen durch das FamFG, des Erb- und Verjährungsrechts sowie die Rechtsprechung der vergangenen Jahre haben speziell in diesem Bereich zu zahlreichen Neuerungen geführt. Ausgehend von einem praxisnahen Überblick über das Eröffnungsverfahren nach Inkrafttreten des FamFG setzt sich die Veranstaltung eingehend mit ausgewählten Fragestellungen und praxisnahen ...
Der Rechtsausschuss befürwortete am 30.1.13 die Gesetzesinitiative des Bundesrats zum Schutz des Erbrechts nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder (17/9427). Die Ausschussmitglieder stimmten unisono für den ...
Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zahlung von PKH an die wirklich ...
Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrags an den Treuhänder zu erfüllen. Diese Obliegenheit, kann auch nicht durch Übertragung eines Anteils am Nachlass erfüllt werden, wenn der Schuldner Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden ist.
Ein Kreditinstitut darf in einer Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Erben eines verstorbenen Kunden nicht verlangen, dass er seine Erbberechtigung mit einem Erbschein nachweist.
Für die Bestellung eines Nachlasspflegers gemäß § 1961 BGB ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich. Der Nachlassgläubiger muss zur Rechtsverfolgung auf die Bestellung eines Nachlasspflegers angewiesen sein.
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Hat der Erbe der PKH - Partei, bei dem die persönlichen Voraussetzungen für eine PKH - Bewilligung nicht vorliegen, den Rechtsstreit nicht aufgenommen, haftet er auch nicht für die vor dem Erbfall entstandenen Gerichtskosten (Abgrenzung zu OLG Frankfurt NJW - RR 96, 776), OLG Koblenz 16.11.12, 14 W 625/12.