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  • 23.01.2013 · Fachbeitrag · Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Nachweis der Erbberechtigung: Bank darf nicht pauschal die Vorlage eines Erbscheins erzwingen

    | Ein Kreditinstitut darf in einer Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Erben eines verstorbenen Kunden nicht verlangen, dass er seine Erbberechtigung mit einem Erbschein nachweist. Der Erbe muss die Möglichkeit haben, den Nachweis auch durch andere geeignete Dokumente zu erbringen (OLG Hamm 1.10.12, I-31 U 55/12, ZEV 12, 678, Abruf-Nr. 130246 ). |