Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Zahlung von PKH an die wirklich Bedürftigen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für einen Rechtsstaat, der seinen Namen auch verdient.
Der Schuldner, der während der Laufzeit der Abtretungserklärung Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein späteres Erbrecht erwirbt, hat seine Obliegenheit zur Herausgabe der Hälfte des Werts durch ...
Ein Kreditinstitut darf in einer Klausel seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Erben eines verstorbenen Kunden nicht verlangen, dass er seine Erbberechtigung mit einem Erbschein nachweist.
Für die Bestellung eines Nachlasspflegers gemäß § 1961 BGB ist ein Rechtsschutzbedürfnis erforderlich. Der Nachlassgläubiger muss zur Rechtsverfolgung auf die Bestellung eines Nachlasspflegers angewiesen sein. Die Erforderlichkeit ist aus der Sicht des jeweiligen Antragstellers zu beurteilen (OLG Hamm 21.11.12, I-15 W 338/12, n.v., Abruf-Nr. 130245 ).
Hat der Erbe der PKH - Partei, bei dem die persönlichen Voraussetzungen für eine PKH - Bewilligung nicht vorliegen, den Rechtsstreit nicht aufgenommen, haftet er auch nicht für die vor dem Erbfall entstandenen ...
Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Dr. Hermann Deichfuß und Richter am Oberlandesgericht Prof. Dr. Andreas Jurgeleit zu Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.
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Nach dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 01.01.09 ist der akademische Grad des Verstorbenen im Sterberegister und in der Sterbeurkunde nicht einzutragen (OLG Karlsruhe 11.12.12, 11 Wx 42/10).