Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalls Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA (BGH 16.1.13, IV ZB 32/12, Abruf-Nr. 130680 ).
Wegen der Rechtsprechung des BGH zur Eigenbedarfskündigung einer GbR für einen ihrer Gesellschafter mit anschließender Umwandlung in Wohnungseigentum, sieht sich der Gesetzgeber veranlasst, in § 577a Abs. 1a BGB (n.
Nach der neuen EU-ErbVO gilt für die Nachfolge von Todes wegen grundsätzlich das letzte Wohnsitzrecht des Erblassers. Dies kann der Erblasser umgehen, indem er in seiner letztwilligen Verfügung sein Heimatrecht ...
Eine Untätigkeit der Parteien führt dann nicht zum Stillstand des Verfahrens gemäß § 204 Abs. 2 S. 2 BGB und folglich auch nicht zum Ende der Verjährungshemmung, wenn die Verfahrensleitung beim Gericht liegt, das für den Fortgang des Prozesses Sorge zu tragen hat (BGH 7.2.13, VII ZR 263/11, Abruf-Nr. 130938 ).
Der Anspruch auf Einsicht in die Patientenunterlagen geht nach dem Tod des Patienten auf die Erben über. Das Einsichtsrecht ist kein in vollem Umfang höchstpersönliches Recht, sondern enthält auch eine ...
Erben eines durch einen Flugzeugabsturz gestorbenen Passagiers können einen Unterhaltsanspruch gegen die Erben des verstorbenen Flugkapitäns haben (BGH 22.01.13, VI ZR 263/11, n.v.).
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Die SPD-Fraktion setzt sich für die Menschenrechte älterer Menschen und die Erarbeitung einer entsprechenden UN-Konvention ein. „Eine spezifische Menschenrechtskonvention würde die teilnehmenden Staaten an eindeutige Regeln zur Wahrung der Menschenrechte Älterer binden und für Rechtsklarheit sorgen“, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/12399), der gestern auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand.