Schaltet der Nachlasspfleger zulässigerweise einen Erbenermittler ein, kann dies die Schwierigkeit der abrechnungsfähigen Pflegschaftsgeschäfte, für die es allein darauf ankommt, welchen Stundensatz die Geschäfte im verbliebenen Wirkungskreis der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses rechtfertigen, insgesamt auf das Maß des Durchschnittlichen reduzieren (OLG Düsseldorf 5.3.14, I-3 Wx 245/13, BeckRS 2014, 06110, Abruf-Nr. 141278 ).
Ist die Erblasserin an einem unbekannten Ort verstorben, ist es vertretbar, ihren letzten bekannten Wohnsitz als Anknüpfungspunkt für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts heranzuziehen. Befand sich dieser ...
Seit kurzem „live“-geschaltet: die neue Facebook-Gruppe „Vollstrecken in der Praxis“. Werden Sie Mitglied und profitieren Sie vom regen fachlichen Austausch. Stellen Sie Fragen, beantworten Sie die Fragen Ihrer ...
Ein Nacherbenvermerk ist zu löschen, wenn dem Grundbuchamt nachgewiesen wird, dass das Grundstück aufgrund einer mit Zustimmung des Nacherben vorgenommenen Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass ausgeschieden ist. Ist der Nacherbe unbekannt, bedarf die Verfügung der Zustimmung eines für ihn bestellten Pflegers. Ein nur abstrakt bestimmter Nacherbe ist im Zweifel ebenso bekannt wie ein namentlich bezeichneter Erbe, wenn feststeht, wer die abstrakte Bestimmung erfüllt und sich daran bis zum Nacherbfall außer ...
Der BGH hat entschieden, dass die Ausstellung des Sparbriefs auf den Namen eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (hier der Beklagten) als eine unbenannte Zuwendung einzuordnen ist, da sie der ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Eigenbedarfskündigung: das Kompakt-Update für die Praxis
Die Eigenbedarfskündigung bleibt eines der emotionalsten und am härtesten umkämpften Gebiete des Mietrechts. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet Ihnen konkrete Lösungen für die wichtigsten Spannungsfelder – z. B. Kündigungsfrist und -grund oder die berechtigten Personen.
Was geschieht mit E-Mail-Konten, Social-Media-Profilen oder Kryptowährungen nach dem Tod? Die Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv zeigt Ihnen, wie Sie sicher und fundiert zum digitalen Nachlass beraten. Mit direkt nutzbaren Gestaltungstipps, Musterformulierungen und Checklisten.
Konfliktmandat im Familienrecht? So führen Sie richtig!
Familienrechtliche Mandate sind oft hochemotional. Der 5-stündige Workshop zeigt, wie Sie in dem spannungsgeladenen Umfeld souverän kommunizieren. In praktischen Gesprächssituationen trainieren Sie, wie Sie wirksam deeskalieren, die Kontrolle behalten und zu besseren Lösungen kommen.
Die VO über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses trat am 16.8.12 in Kraft und wird ab dem 17.8.15 gelten. Sie wird auf alle Erbfälle, die ab diesem Tag eintreten, anzuwenden sein, Art. 83, 84 EU-ErbVO. Die EU-ErbVO wird die Bearbeitung von Fällen mit Auslandsbezug erleichtern, aber nicht sämtliche Probleme lösen können.