Weil sich der Sohn des Klägers nicht an mündliche Zusagen gehalten und auch sonst ungebührlich verhalten haben soll, verlangte der Vater die Rückübertragung von Grundstücken, die er zuvor zu gleichen Teilen auf seine beiden Kinder übertragen hatte. Das LG wies die Klage ab, weil der Kläger viele der behaupteten Gründe nicht nachgewiesen hatte bzw. weil sie eine Rückforderung der Schenkung wegen groben Undanks nicht rechtfertigten (LG Coburg 30.9.14, 11 O 204/14).
Vom 12. bis 14.3.15 findet in Berlin der 10. Deutsche Erbrechtstag statt. Das IWW Institut wird dort gemeinsam mit seinem Kooperationspartner, der DGE, Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., vertreten sein.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Darüber, ob der Heimbetreiber mit den Kosten der (Freiwilligen) Feuerwehr für die Suche nach einer aus einem Alten- und Pflegeheim verschwundenen, orientierungslosen Person belastet werden kann, hatte jüngst das VG Gießen zu entscheiden (4.2.15, 4 K 409/14.GI).
Die Beendigung eines Lebensversicherungsvertrags infolge des Eintritts des Versicherungsfalls durch den Tod der versicherten Person wird von § 39 VVG nicht erfasst, sodass der Versicherer in diesem Fall zur ...
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