Bleibt der eingetragene Nacherbenvermerk im Grundbuch bestehen, ist dem Nacherben eine Eintragung im Grundbuch aufgrund einer Verfügung des Vorerben nicht bekannt zu geben (OLG Hamm 16.1.15, I-15 W 302/14, n.v., Abruf-Nr. 144032 ).
Mitglieder einer Erbengemeinschaft können als Miteigentümer eines Grundstücks als Gesamtschuldner auf Vorausleistungen für Straßenbaubeiträge in Anspruch genommen werden. Die Vorausleistungen können für ein ...
Der Verein Hereditare Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. lädt herzlich ein zum 6. Bochumer Erbrechtssymposium am 12.6.15 (14.00 - 19.00 Uhr) im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum.
Als verantwortliche Redakteurin von EE, die ich selber aus Haltern am See stamme, möchte ich – auch im Namen des IWW Instituts – allen Angehörigen der Opfer des tragischen Flugzeugunglücks unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl ausdrücken. Dr. Gudrun Möller
Sie möchten Ihr Wissen zum Kosten- und Gebührenrecht ohne Reiseaufwand auffrischen? Unsere RVG Online-Dialog-Seminare bieten die beste Gelegenheit hierzu. Gebührenrechts-Experte RA Norbert Schneider erläutert am 13.
Die gerichtliche Verpflichtung einer Mutter, zur Durchsetzung eines Unterhaltsregressanspruchs des sog. Scheinvaters geschlechtliche Beziehungen zu bestimmten Personen preiszugeben, stellt eine schwerwiegende ...
Konfliktmandat im Familienrecht? So führen Sie richtig!
Familienrechtliche Mandate sind oft hochemotional. Der 5-stündige Workshop zeigt, wie Sie in dem spannungsgeladenen Umfeld souverän kommunizieren. In praktischen Gesprächssituationen trainieren Sie, wie Sie wirksam deeskalieren, die Kontrolle behalten und zu besseren Lösungen kommen.
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Weil sich der Sohn des Klägers nicht an mündliche Zusagen gehalten und auch sonst ungebührlich verhalten haben soll, verlangte der Vater die Rückübertragung von Grundstücken, die er zuvor zu gleichen Teilen auf seine beiden Kinder übertragen hatte. Das LG wies die Klage ab, weil der Kläger viele der behaupteten Gründe nicht nachgewiesen hatte bzw. weil sie eine Rückforderung der Schenkung wegen groben Undanks nicht rechtfertigten (LG Coburg 30.9.14, 11 O 204/14).