Setzt der nach Scheidung wiederverheirate Ehemann in einem während seiner ersten Ehe errichteten Testament seine erste Ehefrau als Erbin ein, kann seine im Testament nicht berücksichtigte zweite Ehefrau das Testament nach dem Tode des Ehemanns regelmä ßig anfechten. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 28.10.2014 in einer Nachlasssache entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg abgeändert (OLG Hamm 28.10.14, 15 W 14/14).
Die Formulierung „wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles“ ist nicht hinreichend bestimmt und enthält keine eindeutige Bestimmung eines Erben durch die Erblasserin (OLG Köln 9.7.
Der überlebende Vertragspartner kann im Einzelfall an die Erbeinsetzung eines seiner eigenen Kinder gebunden sein, das mehrere Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt und dem vorverstorbenen Vertragspartner besonders nahe ...
Ein gemeinschaftliches Testament ist im Grundsatz vollständig zu eröffnen und bekannt zu geben. Eine Ausnahme besteht nur für Verfügungen des Überlebenden, die sich nach § 349 Abs. 1 FamFG trennen lassen (OLG Dresden 13.10.14, 17 W 905/14, n.v., Abruf-Nr. 143360 ).
Der Erbe ist oft unsicher, ob er die Erbschaft antreten soll. Er kennt den Umfang des Nachlassvermögens nicht. Ebenso befürchtet er Schulden. Der Beitrag zeigt, welche Risiken der vorläufige Erbe beim unbedachten ...
Ein in die USA ausgewanderter Schleswig-Holsteiner ist nicht bereits deshalb für tot nach dem Verschollenheitsgesetz zu erklären, weil dieser seit mehr als einem Vierteljahrhundert keinen direkten Kontakt zu seiner ...
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Einer Minderjährigenadoption, die vor dem 1.1.77 durchgeführt wurde, kommt nur eine schwache Wirkung zu, da sie grundsätzlich kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des Annehmenden begründet hat (OLG Köln 13.8.14, 2 Wx 220/14).