Ein in die USA ausgewanderter Schleswig-Holsteiner ist nicht bereits deshalb für tot nach dem Verschollenheitsgesetz zu erklären, weil dieser seit mehr als einem Vierteljahrhundert keinen direkten Kontakt zu seiner Schwester aufgenommen und die gemeinsame Mutter kurz vor ihrem Tod erklärt hat, dass der Sohn nicht mehr lebe (OLG Schleswig, 12.11.2014, 2 W 56/14).
Einer Minderjährigenadoption, die vor dem 1.1.77 durchgeführt wurde, kommt nur eine schwache Wirkung zu, da sie grundsätzlich kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Angenommenen und den Verwandten des ...
Eine Erklärung eines Abkömmlings in einem Übernahmevertrag, er sei nach dem Erhalt eines Geldbetrags "vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und Todes wegen ein für alle Male abgefunden" kann als Erbverzicht ...
Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf – unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau – als sein Einzeltestament gelten lassen wollte (OLG Hamm 21.2.14, 15 W 46/14).
Eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Familien- und dem Erbrecht sind die Güterstände, die sich auf die Erbquoten auswirken. Bei Fällen mit Auslandsbezug ist nach § 15 EGBGB das Güterrechtsstatut zu ermitteln.
Die Erbeinsetzung kann aufschiebend oder auflösend bedingt erfolgen, §§ 158, 2074, 2075 BGB. Sonderfälle betreffen auslegungsbedürftige Testamente mit schwierigen Unterscheidungen zwischen einer Bedingung und einer ...
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