Das Rentenvermächtnis gehört zu den Vermächtnisarten, die in erster Linie dazu dienen, den Bedachten nach dem Ableben des Erblassers zu versorgen und damit zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Die Besonderheit besteht, anders als z. B. beim Geldvermächtnis, darin, dass die Summe dem Bedachten nicht nach dem Ableben sofort voll ausgezahlt, sondern als Rente geleistet wird. Dem Bedachten kann die Rente zeitlich befristet oder lebenslang gewährt werden.
Streitig ist, ob die pauschale Erbteilserhöhung nach § 1931 Abs. 3, § 1371 Abs. 1 BGB auch stattfindet, wenn es sich um einen Erbfall nach ausländischem Recht handelt. Der EuGH hat diesen Streit nun geklärt.
Der BGH hat heute entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und ...
Für Erben ist es wichtig, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erhalten. Das ist bedeutsam für die Frage, ob sie die Erbschaft behalten wollen und welche Risiken möglicherweise auf sie im Zusammenhang mit der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zukommen können. Der Beitrag erläutert die Rechte und Pflichten von Miterben in diesem Zusammenhang.
Neben dem Geld- und dem Nießbrauchsvermächtnis ist auch das Stückvermächtnis (auch Sach- oder Gegenstandsvermächtnis genannt) in der Gestaltungspraxis sehr beliebt. Zu den (bestimmten) Gegenständen zählen ...
Die Erbengemeinschaft birgt Streitpotenzial, da die Miterben oft unterschiedliche Interessen bezüglich des Nachlasses verfolgen. Probleme gibt es, da es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft handelt. Der Beitrag zeigt, ...
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Mit dem Erbfall geraten „fehlerhafte“ Testamente in den Mittelpunkt gerichtlicher Bewertung. Der Beitrag konzentriert sich anhand von Fällen auf Streitfragen aus aktueller Rechtsprechung.