Die Ehegatten hatten ein handschriftliches Ehegattentestament errichtet. Es wurden zwei Stifte verwendet. Ferner wies das Testament Änderungen auf. Das OLG hält das Testament mit Änderungen für maßgeblich. Denn die nach der ursprünglichen Version berufenen Erben haben ihrer Feststellungslast nicht genügt, dass das Testament in der „ursprünglichen Form“ maßgeblich ist. Es steht schon nicht fest, dass es sich um nachträgliche Änderungen handelt (OLG München 11.6.18, 31 Wx 294/16, Abruf-Nr. 204285 ).
Die Erbengemeinschaft ist eine sog. (geborene) Liquidationsgemeinschaft. Vor der Auseinandersetzung steht aber meist eine mehr oder weniger lang andauernde Verwaltung des Sondervermögens (Nachlass der ...
Die §§ 630a–630h BGB regeln den Behandlungsvertrag zwischen dem
Patienten und seinen Vertragspartnern aus (nicht-)ärztlichen Heilberufen. Sie sind unter dem Titel „Patientenrechtegesetz“ (PatientenRG 20.2.13,
BGBl I 277) ein eigenständiger Teil des BGB. Der Beitrag erläutert Grundlagen und Fragen zur Vererblichkeit von Patientenrechten bei medizinischer (Heil-)Behandlung, deren Durchsetzung im Erblasser-Interesse liegt.
Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, was mit seinen „Spuren“ im Internet geschieht, wenn er stirbt. Täglich generieren wir in Accounts Daten, schreiben E-Mails, schließen elektronisch Verträge ab und ...
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Erhalten Sie als Anwalt das Mandat, Miterben zu vertreten, sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen. Es droht die Gefahr der Interessenkollision. Der Beitrag zeigt, worauf Sie diesbezüglich achten müssen.