Ist der Erblasser als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen und der Erbfall eingetreten, ergibt sich Handlungsbedarf. Denn die in § 1922 BGB angeordnete Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) führt mit dem Tod des Erblassers zur Unrichtigkeit des Grundbuchs i. S. d. § 894 BGB: Mit dem Erbfall sind der Erbe bzw. die Erben jetzt Grundeigentümer.
Die Auslegung von Testamenten führt oft zum Streit und beschäftigt immer wieder die Gerichte. So hat das OLG Oldenburg unlängst eine Auseinandersetzung entschieden, bei dem in einem gemeinschaftlichen Testament
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Die Frage, wer bei der Beantragung eines quotenlosen Erbscheins seine Zustimmung erteilen muss, ist umstritten. Die zwei jüngsten obergerichtlichen Entscheidungen hierzu liegen diametral auseinander. Während das OLG ...
In der Praxis wird der Anwalt von Pflichtteilsberechtigten bisweilen
gefragt, ob diese den Pflichtteil ausschlagen sollen. Der Beitrag erläutert, in welchen Fällen eine solche Ausschlagung sinnvoll ist, welche ...
Die Abgrenzung von Nachlass- und Eigenverbindlichkeiten des Erben
bereitet in der Praxis oft Schwierigkeiten. Dazu ein aktueller Fall des OVG NRW im Hinblick auf die Einordnung von Grundbesitzabgaben.
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Zuweilen möchte ein Ehegatte seine Testierfreiheit zurückerlangen, wenn eine wechselbezügliche Verfügung im gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag bindend geworden ist. Der Beitrag zeigt, wie es geht.