Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Nachlasspflegschaft gem. § 1960 BGB nicht in Betracht kommt, wenn nur Erbeserben des Nachlasses, nicht aber die Erben unbekannt sind (OLG Düsseldorf 2.11.20, I-3 Wx 163/20).
Obwohl das Erbrecht prinzipiell auf eine mehr oder weniger zügige Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften abzielt, sieht die Realität oft anders aus, insbesondere, wenn Immobilien zum Nachlass gehören.
Bei Teilungsversteigerungen lauern aufgrund der komplizierten Materie für Berater mitunter hohe Haftungsrisiken, nicht zuletzt durch bestimmte „Rechtsirrtümer“, denen selbst erfahrene Anwälte unterliegen können. Es ist aber nicht nur wichtig, keine Fehler zu machen, sondern auch die richtige Taktik zu wählen. Vielfach ist unbekannt, wie man seinen Einfluss auf das Verfahren verbessern kann und damit den entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Beteiligten erhält.
Mit dem Tod entfällt das Interesse des Erblassers an der Geheimhaltung seines letzten Willens den gesetzlichen Erben gegenüber insoweit, als der letzte Wille diese betrifft. Denn um die Verwirklichung des letzten ...
Im letzten Teil dieser Beitragsserie geht es um Verjährungsfragen. Dieser Komplex ist für den beratenden Anwalt enorm wichtig. Er muss die Verjährungsfristen im Erbrecht ebenso kennen wie die Möglichkeiten, den ...
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Der BGH hat entschieden, dass Facebook den Erben verstorbener Nutzer vollen Zugriff auf das Benutzerkonto gewähren muss, sodass sie – mit Ausnahme der aktiven Nutzung des Accounts – ebenso wie die ursprünglichen Kontoberechtigten selbst alle Inhalte einsehen können.