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  • 23.08.2022 · Nachricht · Testamentsauslegung

    Alleinerbschaft, auch wenn laut Testament mehrere etwas „erben“

    | Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Hierfür spricht, wenn die einer Person zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellen und diese Person nach dem Testament auch für „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte. So der Kern einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (30.3.22, 5 W 15/22, Abruf-Nr. 230785 ). |