Frage: „Als Chefarzt war ich in die Auswahl einer Bewerberin auf eine Stelle als Assistenzärztin involviert. Der Bewerberin wurde ein unterzeichneter Arbeitsvertrag zugeschickt. Arbeitsbeginn sollte der 01.10. sein. Am 05.08. haben wir den durch die Bewerberin unterzeichneten Vertrag erhalten. Kurz darauf erhielten wir von ihr ein weiteres Schreiben mit dem Hinweis, dass sie schwanger sei. Das Attest der Gynäkologin datiert vom 29.07. Ist der Arbeitsvertrag überhaupt wirksam?“
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sieht u. a. Beschäftigungsverbote für schwangere Ärztinnen vor, um die werdende Mutter und das Kind vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Der Initiative „Operieren in der ...
Die Angst der Patienten vor einer stationären Krankenhausbehandlung hat seit 2021 einen neuen Höchstwert erreicht: Etwa ein Drittel (34 Prozent) der Befragten äußerte Angst vor einer Behandlung. Das ergab die ...
Frage: „Wir haben bei einem Patienten eine Interkostalblockade durchgeführt. Dabei wurde ein Pleuraverweilkatheter gelegt. Wie ist die Entfernung des Pleuraverweilkatheters mit anschließender Wundnaht zu berechnen? Und ist die Lokalanästhesie separat berechnungsfähig?“
Am 12.09.2024 hat die Bundesärztekammer die neue GOÄ vorgestellt. Nun haben der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e. V. (VLK) und Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte e. V.
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Auch die Darstellung von Avataren kann in der Werbung von Kliniken rechtswidrig sein (Oberlandesgericht [OLG] Koblenz, Urteil vom 23.04.2024, Az. 9 U 1097/23). Mittels Verwendung von Avataren kann das das Werbeverbot daher nicht nicht unterlaufen werden. Weisen Sie als Chefarzt Ihre Klinikleitung im Konfliktfall darauf hin.